Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherung
      
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Eine Haftpflichtversicherung dient also dazu, Forderungen, die aus der Schadensersatzpflicht entstehen zu befriedigen. Laut Gesetz ist also derjenige, der einem anderen einen wie auch immer gearteten Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d.h. der Schädiger zahlt unter Umständen "lebenslänglich" einen solchen Schaden ab. Ist er mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus. Die private Haftpflichtversicherung braucht daher ein jeder. Sei es als Privatperson, als Mieter, als Radfahrer, auf Reisen oder beim Sport usw.. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann man sich vor solchen finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherungen, auch die der Berufshaftpflichtversicherungen und Tierhalterhaftpflichtversicherungen, werden in drei verschiedenen Schadenkategorien unterteilt:
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
Der Haftpflichtversicherer klärt zudem, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig ist und weist eventuell unberechtigte Ansprüche ab. Der Haftpflichtversicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten und führt, falls es so weit kommen sollte, im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt insofern in gewisser Weise auch Teilfunktionen einer Rechtsschutzversicherung (Abwehr nicht berechtigter Ansprüche).

 Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt, aus dem er Schadenersatz hätte leisten können.

Neben dem Versicherungsnehmer sind in der hier genannten Familien-Haftpflichtversicherung folgende Personen mitversichert:
  • der Ehepartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden
Gegenstand der PHV-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Dies bezieht sich z.B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten ( i.d.R. bis zu 50.000 EUR) sowie die Vermietung einzelner Räume. Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert, ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schußwaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd (Jagdhaftpflichtversicherung). Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren, ausgenommen davon sind Hunde, Pferde und Rinder (Tierhalterhaftpflichtversicherung). Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit diese nicht durch Tankanlagen (Öltankhaftpflichtversicherung) und ähnliches verursacht worden sind. Gegen diese Risiken kann man sich aber gesondert versichern.

Im allgemeinen sind die im folgenden aufgeführten Schäden durch eine private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt:
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
  • Schäden, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden

teilweise Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen
 
Link zum Quellennachweis: versicherungs-wicki.de

Wichtiger Hinweis:
Es können aber auch Single-, Rentner- oder andere Tarife mit den Versicherer vereinbart werden!
Lesen Sie hier nach, welche Arten bzw. Einschlüsse unterschiedlichster Haftpflichtversicherungen möglich sind.

Brochüre des GDV hier als PDF-Download: Was ist eine Private Haftpflichtversicherung

Hier im Anschluss können Sie jederzeit eine Berechnung bzw. einen Online-Abschluss durchführen!

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